Länderinformationen

GRAM TAX & PETROLEUM
Vertretung von Verkehrsunternehmen und Arbeitnehmerüberlassung

Gramtax & Petroleum bietet Ihnen die Vertretung Ihres Unternehmens für ein einzelnes monatliches Abonnement an, das mehrere Dienstleistungen in den folgenden Ländern umfasst: FRANKREICH; BELGIEN; DEUTSCHLAND; NIEDERLANDE; LUXEMBURG oder in anderen Ländern….

Verwandte Informationen in Frankreich

Gram tax & Petroleulm bietet Ihnen die Vertretung Ihres Unternehmens für ein einziges monatliches Abonnement an, das mehrere Dienstleistungen in den folgenden Ländern umfasst: FRANKREICH.

Seit Dienstag, 1. Juli 2016, ist die Entsendung Ihrer Mitarbeiter auf der SIPSI-Site in Frankreich meldepflichtig. Jeder Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Frankreichs , der beabsichtigt, eine Dienstleistung auf französischem Territorium zu erbringen muss vor Beginn seines Einsatzes in Frankreich eine vorherige Erklärung über die Abordnung seiner Arbeitnehmer an die Arbeitsaufsichtsbehörde des Leistungsortes übermitteln. Diese Formalität betrifft auch Transportunternehmen, die eine ihrer Tätigkeit angepasste Entsendebescheinigung vorlegen müssen.

Die Entsendung von Arbeitnehmern auf eigene Rechnung ist neu von Meldeformalitäten befreit. Am Ende des Online-Erklärungsverfahrens können Sie Ihre Erklärung ausdrucken und eine Empfangsbestätigung herunterladen, um sie Ihren Partnern zu übermitteln. Während der gesamten Dauer ihrer Entsendung profitieren Arbeitnehmer von bestimmten Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts, insbesondere hinsichtlich Mindestlohn und Arbeitszeit. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Verwandte Informationen in Belgien

Gram tax & Petroleulm bietet Ihnen die Vertretung Ihres Unternehmens für ein einziges monatliches Abonnement an, das mehrere Dienstleistungen in den folgenden Ländern umfasst: BELGIEN.

Sie sind Transporteur aus einem anderen europäischen Mitgliedstaat und möchten Transporte von und nach Belgien (und auf belgischem Hoheitsgebiet) durchführen? Sie benötigen dann eine gemeinschaftliche Verkehrsbewilligung (Beförderungsschein). Sie sind Transporteur aus einem anderen europäischen Mitgliedstaat und möchten Transporte von und nach Belgien (und auf belgischem Hoheitsgebiet) durchführen? Sie benötigen dann eine gemeinschaftliche Verkehrsbewilligung (Beförderungsschein).

Seit Dienstag, 1. Januar 2018, ist die Entsendung Ihrer Mitarbeiter an den LIMOSA Standort in Belgien meldepflichtig.

Mit den Sozialdokumenten können die Kontrolldienste überprüfen, ob Sie als ausländischer Arbeitgeber Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihren entsandten Arbeitnehmern nachkommen. Die Aufsichtsbehörde muss beispielsweise überprüfen können, wie lange der Arbeitnehmer im Dienst war, nach welchem Zeitplan er beschäftigt ist, wie viele Stunden er gearbeitet hat, welches Gehalt und welche anderen Leistungen gezahlt wurden mehr aus.

Informationen über die Niederlande

Gram tax & Petroleulm bietet Ihnen die Vertretung Ihres Unternehmens für ein einziges monatliches Abonnement an, das mehrere Dienstleistungen in den folgenden Ländern umfasst: NIEDERLANDE

Sind Sie ein Spediteur aus einem anderen europäischen Mitgliedstaat und möchten Transporte von und nach den Niederlanden (und in ganz NL) durchführen? Sie benötigen dann eine gemeinschaftliche Verkehrsbewilligung (Beförderungsschein). Sie benötigen dann eine gemeinschaftliche Verkehrsbewilligung (Beförderungsschein).

Seit Dienstag, 1. März 2020, ist es verpflichtend, die Entsendung Ihrer Mitarbeiter auf der POSTING-Site in den Niederlanden zu melden.

Mit den Sozialdokumenten können die Kontrolldienste überprüfen, ob Sie als ausländischer Arbeitgeber Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihren entsandten Arbeitnehmern nachkommen. Zum Beispiel muss die Aufsichtsbehörde in der Lage sein zu überprüfen, wie lange der Arbeitnehmer im Dienst war, bis wann er beschäftigt ist, wie viele Stunden er gearbeitet hat, welches Gehalt und welche anderen Leistungen gezahlt wurden.

Informationen zu Luxemburg

Wenn ein Unternehmen einen Arbeitnehmer vorübergehend nach Luxemburg entsendet, unterliegt sein Arbeitsvertrag weiterhin dem Recht seines Herkunftslandes. Es gelten jedoch bestimmte nationale (luxemburgische) Vorschriften, die nach dem Arbeitsgesetz als öffentliche Ordnung gelten. Aufgrund des Gunstprinzips gelten diese nationalen Vorschriften über die öffentliche Ordnung nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die ausländischen Vorschriften. Die Entsendung eines Arbeitnehmers nach Luxemburg muss Gegenstand einer Entsendeerklärung sein.

Im Hinblick auf verwaltungsrechtliche Sanktionen wird bei Missachtung der Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern eine Geldbuße in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro je entsandtem Arbeitnehmer und zwischen 2.000 und 10.000 Euro im Wiederholungsfall in der Frist fällig von 2 Jahren ab dem Datum der Zustellung der ersten Geldbuße. Die Gesamtsumme der Geldbuße darf 50.000 Euro nicht überschreiten.

Site: deklarieren Sie das soziale Abzeichen .

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Nach dem Ausfüllen des Formulars und der Zahlung des Abonnementbetrags wird Ihnen ein Vertretungsvertrag ausgehändigt.

GRAMTAX - vertrauenswürdiger Vertreter in den folgenden Ländern

GRAMTAX ist vertrauenswürdiger Vertreter in Ländern wie: BELGIEN, DEUTSCHLAND, NIEDERLANDE, LUXEMBURG, ÖSTERREICH, ITALIEN und DÄNEMARK. Unser internationales Team besteht aus Ärzten des Steuerrechts, die alle Ihre Fragen beantworten können.