In diesem Self-Service können Sie als ausländischer Arbeitgeber Beiträge an den dänischen Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer zahlen. Sie benötigen dies: RUT-Nummer und Passwort im Schreiben des dänischen Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer (AFU).
Was musst du machen:
- Klicken Sie auf ‚Start‘
- Melden Sie sich mit der RUT-Nummer und dem Passwort im Brief an
- Klicken Sie auf „Bezahlen“.
- Genehmigen Sie die Zahlungsbedingungen und fahren Sie mit der Zahlung fort
- Kartendetails eingeben
- Klicken Sie auf „Zahlung ausführen“.
Der dänische Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer ist ein gesamtschuldnerisch finanziertes System, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer, die nach Dänemark entsandt werden, den Lohn erhalten, auf den sie Anspruch haben.
Der dänische Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer ist ein gesamtschuldnerisch finanziertes System, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer, die nach Dänemark entsandt werden, den Lohn erhalten, auf den sie Anspruch haben. Wird einem entsandten Arbeitnehmer der ihm zustehende Lohn nicht von einem ausländischen Arbeitgeber ausgezahlt, kann der dänische Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer den Lohn auszahlen, wenn die Zahlungsbedingungen erfüllt sind. Der ausländische Arbeitgeber wird anschließend in eine öffentliche Liste der Arbeitgeber aufgenommen, die ihren Arbeitnehmern nicht den korrekten Lohn gezahlt haben.
Sie sind ausländischer Arbeitgeber, wenn Sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat gemeldet sind und Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden, die für einen dänischen Auftraggeber arbeiten. Ein dänischer Auftraggeber ist ein dänisches Unternehmen, das mit einem ausländischen Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Durchführung von Arbeiten in Dänemark für das dänische Unternehmen getroffen hat.
Beitrag
Der dänische Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer ist ein gesamtschuldnerisch finanziertes System, das sicherstellt, dass entsandte Arbeitnehmer ihr Gehalt erhalten, während sie in Dänemark arbeiten. Alle ausländischen Arbeitgeber, die Dienstleistungen erbringen, die Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden, müssen in gleicher Weise wie dänische Arbeitgeber Beiträge zum Fonds leisten. Dies ermöglicht dem Fonds, Löhne und Gehälter an entsandte Arbeitnehmer zu zahlen, die nicht das ihnen zustehende Entgelt erhalten haben. Ihr Beitrag wird auf der Grundlage Ihrer Zahl der Vollzeitbeschäftigten berechnet, die die Arbeit in Dänemark ausführen. Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich nach Ihren Angaben beim Register für ausländische Dienstleister (RUT). Daher ist es wichtig, dass Ihre Informationen in RUT korrekt gemeldet werden. Der Inkassoauftrag wird an die im RUT hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Lesen Sie mehr über RUT
Beitragssatz
Der Beitragssatz wird einmal im Jahr festgelegt. Solange Sie in Dänemark Dienstleistungen erbringen, erhalten Sie vierteljährlich einen Beitragszahlungsauftrag.
Jahr | Jahresbeitrag pro Vollzeitbeschäftigtem |
---|---|
2021 | DKK 17,00 |
2020 | DKK 12,00 |
2019 | DKK 4,50 |
2018 | 7,20 DKK |
2017 | 7,20 DKK |
2016 | DKK 11,20 |
DÄNEMARK 01012021
Zahlungsmöglichkeiten
Bei der Beitragszahlung gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Per Selbstbedienung
- Auslandsüberweisung
- Lastschrift [?] Kreditkarte
Wenn Sie per Auslandsüberweisung oder mit Debit-/Kreditkarte bezahlen, können Sie einen zusätzlichen Betrag auf Ihr Konto einzahlen, der zur Zahlung Ihrer zukünftigen Beiträge verwendet wird. Die nächsten Gebühren werden dann automatisch abgebucht und Sie erhalten keine Rechnungen, bis der Geldbetrag ausgegeben ist. Darüber hinaus ist es bei der Zahlung per Auslandsüberweisung wichtig, dass Sie als Referenz für die Zahlung Ihre Registernummer des ausländischen Dienstleistungserbringers (RUT-Nr.) angeben.